Die Mitgliedschaft

Für das Projekt der Bürger-Photovoltaikanlagen eignet sich die Rechtsform der Genossenschaft in besonderem Maße. Sie ist in den ländlichen Regionen seit mehr als 150 Jahren etabliert und ermöglicht es, über den Zusammenschluss vieler kleiner Einheiten Großes zu bewegen. Die Genossenschaft wird gelenkt durch den Vorstand, der die Geschäfte führt. Der Aufsichtsrat fungiert als Kontrollorgan. Er wird von den Mitgliedern nach dem Prinzip „Ein Mitglied eine Stimme“ gewählt. Somit ist gewährleistet, dass das Unternehmen nicht durch wenige, große Anteilsinhaber gelenkt wird. Einmal jährlich findet die Generalversammlung aller Mitglieder statt, in der Vorstand und Aufsichtsrat über die Aktivitäten und die wirtschaftlichen Ergebnisse berichten und Rechenschaft ablegen.

Ein Geschäftsanteil beträgt 2.500,- EURO und ist bei Beitritt in voller Höhe einzuzahlen. Es können  maximal 10 Anteile gezeichnet werden. Die Haftung der Mitglieder ist auf den Geschäftsanteil begrenzt, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Kündigungsfrist beträgt fünf Jahre. Ein Mitglied kann allerdings jederzeit (auch im Laufe des Geschäftsjahres) sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag auf einen anderen übertragen.

Aus den Dividenden erzielen die Mitglieder Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG und müssen diese mit 25 % Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfls. Kirchensteuer versteueren. Für die Mitgliederverwaltung und die Vermittlungsleistung erhält die Volksbank Rietberg eG einmalig 5 % auf das von einem Mitglied gezeichnete Kapital. Dieser Betrag ist vom der Genossenschaft beitretenden Mitglied zusätzlich zu der Einlage in der Rietberger Bürger-Solarstrom eG zu zahlen.